OST standard prüft für Sie gerne kostenfrei und unverbindlich ob Ihre Erzeugnisse unter die Zertifizierungspflicht fallen und schlägt für Sie ein sinnvolles Verfahren vor.
In diesem Fall reicht uns vorab eine Warenbeschreibung und Warentarifnummer aus. Senden Sie uns dazu eine Zertifizierungsanfrage per E-Mail zu.
Voraussetzung für den Export von Produkten nach Osteuropa ist das Vorhandensein eines EG-Konformitätsnachweises wie Konformitäts- oder Herstellererklärung gemäß den entsprechenden EG-Richtlinien. Daher sollte man vor dem Vertragsabschluss prüfen, welche Zertifikate für Ihr Erzeugnis relevant sind. Die Einhaltung der geforderten Mindestanforderungen muss bei der Verzollung bestätigt sein. Russische Normen sind im Vergleich zu europäischen oftmals strenger und die Zollbeamten sind verpflichtet, die Zertifikate bei der Einfuhr zu kontrollieren.
Ohne vorhandene Nachweise, falscher Produktbezeichnung oder fehlenden Unterlagen wird die Ware im Zoll festgehalten und eine Nichteinhaltung der Normen kann hohe Geldstrafen nach sich ziehen.
Für die Durchführung einer Zertifizierung sind zum Teil Muster der Erzeugnisse erforderlich. Diese werden an ein Laboratorium zu Versuchs- und Prüfzwecken weitergereicht. Je nach Anforderung werden verschiedene Prüfberichte erstellt. Die Registrierungsnummer der Prüfberichte wird im Zertifikat angegeben.
Die Zertifizierung wird enorm vereinfacht wenn sie bereits in Besitz von europäischen Nachweisen wie Prüfberichten, Baumusterprüf-bescheinigungen, TÜV-Gutachten etc. sind, da die Anwendung der internationalen Normen erlaubt ist. Auf Basis dieser erfolgt die osteuropäische Zertifizierung. In diesem Fall kann die Musterprüfung bzw. eine Werksinspektion vor Ort je nach Erzeugnisart entfallen.