Für zertifizierte Produkte besteht eine Kennzeichnungspflicht. Das Prüfzeichen muss vom Hersteller auf das Produkt bzw. Typenschild, Verpackung und Begleitdokumentation angebracht werden. Je nach Land und Zertifizierungsart gibt es unterschiedliche Prüfzeichen und Kennzeichnungsanforderungen.
Die Kennzeichnung bestätigt, dass die mit dem Prüfzeichen markierten Produkte allen notwendigen Konformitätsverfahren unterzogen wurden und den vorgeschriebenen technischen Richtlinien entsprechen.
Anforderungen an die Kennzeichnung können je nach Produktart variieren und sind den GOST R Normen oder Technischen Reglements der Zollunion zu entnehmen.
Zollunion Russland-Weißrussland-Kasachstan
Kennzeichnung mit einheitlichem Prüfzeichen EAC (Eurasian Conformity) analog zur europäischen CE-Kennzeichnung. Die Anforderungen der Kennzeichnung am Produkt, Verpackung und Gebrauchsanleitung sind unterschiedlich und den jeweiligen Technischen Richtlinien zu entnehmen.